Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bund