Morgen vor 60 Jahren wurde die Charta der
Heimatvertriebenen verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist ein
Schlüsseldokument deutscher Nachkriegsgeschichte, das bisher jede
Bundesregierung als ein herausragendes "Dokument der Versöhnung"
gewürdigt hat.
– Für konkrete Tarif-Angebote fehlen aber noch Details der
Verordnung
– Umfrage von FinanceScout24 zeigt: Assekuranz bewertet
das Thema unterschiedlich
– ADAC, Autoindustrie und viele Verbraucher unterstützen die Idee
Die im Bundesverkehrsministerium diskutierte Einführung eines
Kfz-Wechselkennzeichens stößt in der Versicherungswirtschaft auf
gemischte Reaktionen. Viele Gesellschaften wollen erst dann spezielle
Tarife anbieten, wenn sich d
Die Pressestelle der CDU Deutschlands teilt mit: Der
Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, hat in einem
Grußwort an den Bund der Vertriebenen betont, dass die morgen vor 60
Jahren verabschiedete Charta der Heimatvertriebenen "zu den großen
Leistungen der Deutschen nach dem Krieg" gehöre. Hierauf könnten die
Vertriebenen mit Recht stolz sein. Die Charta sei etwas
"Einzigartiges", unterst
Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßt das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter. Heinz
Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, sagte im Interview mit der
"Neuen Presse" (Mittwochsausgabe) aus Hannover: "Nach der
UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben Jungen und Mädchen das
Recht auf beide Elternteile, auch nach deren Trennung. Dieses Recht
wird durch das Urteil gestärkt." Das Bundesverfassungsgeric
Die Sonderzahlung der Linksfraktion an den
Parteivorsitzenden Klaus Ernst und ver-gleichbare Sonderzahlungen
anderer Fraktionen verstoßen nach Einschätzung des Staatsrechtlers
Hans Herbert von Arnim gegen das Grundgesetz. Dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) sagte er, das Zubrot der Fraktion
an Ernst sei "hoch problematisch und objektiv verfassungswidrig".
Ernst bekommt von der Partei 3500 Euro und von der Fraktion 1913 Euro
zusätzlich – j
Jedes Jahr, kurz nach Beginn der Sommerferien,
klingelt bei uns das Telefon. Eine weinende Freundin ist dran. Jetzt
habe er das gemeinsame Kind wieder für zwei Wochen in den Urlaub
mitgenommen. Die schreckliche neue Freundin sei auch wieder mit
dabei. Sie hasse es, die nächsten vierzehn Tage ohne ihre Tochter zu
sein. Und ihn hasse sie sowieso. So geht das jetzt seit vier Sommern.
Trotzdem hat sie ihm das Kind noch nie verweigert. Weil sie weiß,
dass ihre Tochter den Vater
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Sorgerecht für unverheiratete Väter kommentiert die in Erfurt
erscheinende "Thüringer Allgemeine" (Mittwochsausgabe):
"Dieses Urteil war überfällig. Auch Väter, die mit der Mutter
ihres Kindes nicht verheiratet waren, besitzen nach der Trennung
einen Anspruch auf Sorgerecht. Dabei geht es nicht nur darum, Väter
zu ihrem natürlichen Recht kommen zu lassen. Das Verfassungsgericht
ble
Im Zweifel für das Kind: Das ist auch bei diesem
Urteil der Kernsatz. Es geht nicht darum, alleinstehende Mütter in
ihren Rechten von oben herab zu beschneiden; es geht nicht darum,
ledige Vätern zu bevorteilen. Kurzum: Es geht den Richtern nicht
darum, sich in Beziehungsprobleme einzumischen, emotionale Altlasten
zu analysieren, Lebensentwürfe in Frage zu stellen, nicht darum,
Mütter- gegen Väterinteressen und umgekehrt auszuspielen. Das
Verfassungsgericht ha
Im Zweifel für das Kind: Das ist auch bei diesem
Urteil der Kernsatz. Es geht nicht darum, alleinstehende Mütter in
ihren Rechten von oben herab zu beschneiden; es geht nicht darum,
ledige Vätern zu bevorteilen. Kurzum: Es geht den Richtern nicht
darum, sich in Beziehungsprobleme einzumischen, emotionale Altlasten
zu analysieren, Lebensentwürfe in Frage zu stellen, nicht darum,
Mütter- gegen Väterinteressen und umgekehrt auszuspielen. Das
Verfassungsgericht ha
Die Klage über zu hohe Strompreise in Deutschland
ist alt. Und regelmäßig werden die gleichen Argumente ausgetauscht.
Kritiker beklagen einen mangelhaften Markt, eine faktisch
oligopolistische Anbieterstruktur, während die Energiekonzerne und
ihre Lobbyisten in schöner Regelmäßigkeit auf die Mehrkosten durch
Steuern und das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verweisen. Gern wird
mit weiteren Kostensteigerungen gedroht, falls die ach so billigen
Atomkraftw