BGH: Inhaltskontrolle der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen

In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Inhaltkontrolle von allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Darin stellt er fest, dass Formularklauseln zur Abschlusskostenverrechnung, zur Rückkaufswertberechnung und zur Behandlung geringfügiger Auszahlungsbeträge unzulässig sind.