Erst scheitern die Großen, jetzt die Kleinen – kein Schadensersatz für Lehman-Kläger

Es ist die erste Ernüchterung für viele Betroffene der Lehman-Pleite. Mit Urteilen vom 27. September 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) wies der BGH jetzt die Revisionen zweier Kleinanleger zurück, nachdem diese bereits in der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren. Damit endeten zwei Prozesse, deren Ausgang von den Medien und der Öffentlichkeit genau beobachtet wurden. Hierbei ging es nicht nur um die Rückforderung von eingesetzt