Haftpflicht für Ingenieure im Maschinenbau

Haftpflicht für Ingenieure im Maschinenbau

Kelkheim, 3. Dezember 2015

Ein Betriebsunfall aufgrund eines Maschinendefekts oder aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Maschine, kann das herstellende Unternehmen vor Schadenersatzansprüche stellen. Falls dabei deutsche und europäische Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten wurden, sind neben den privatrechtlichen Forderungen auch strafrechtliche Ermittlungen möglich. In einem solchen Fall können die Behörden die betroffenen Maschinen stilllegen und den weiteren Ver