Der Jahreswechsel bringt für viele Millionen Menschen eine weitere Teuerung: Insgesamt 55 Krankenkassen erhöhen mit Wirkung zum Januar 2023 den Zusatzbeitrag. 16 Kassen bleiben stabil, zwei senken.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat aktuell entschieden, dass: Behörden Auskunft über problematische, aber nicht gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten geben dürfen.
Nach wie vor prüfen die Behörden, ob Hersteller/Anwender/Importeure/Händler von Chemikalien und Erzeugnissen alle REACH-Vorschriften erfüllen. Im Mittelpunkt der umfangreichen Überprüfung stehen die Pflichten zur Kommunikation in der Lieferkette nach Artikel 33.
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Unternehmen sich über besonders besorgniserregende Stoffe bei ihren Lieferanten informieren und diese Informationen unaufgefordert an ihre Kunden weite
Kissing, 9. März 2011 – Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss bestimmte Rechtsvorschriften in jeweils aktueller Fassung im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Ziel dieser Aushangpflicht ist, die Arbeitnehmer über die für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren. Missachtet ein Unternehmen diese Verpflichtung, drohen Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden von bis zu 2.500,- Euro. Der Fachverlag WEKA MEDIA hat nun ein neues Fachbuch m