Achtung: Behörden führen Kontrollwellen zu REACH durch!

Achtung: Behörden führen Kontrollwellen zu REACH durch!

Nach wie vor prüfen die Behörden, ob Hersteller/Anwender/Importeure/Händler von Chemikalien und Erzeugnissen alle REACH-Vorschriften erfüllen. Im Mittelpunkt der umfangreichen Überprüfung stehen die Pflichten zur Kommunikation in der Lieferkette nach Artikel 33.

Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Unternehmen sich über besonders besorgniserregende Stoffe bei ihren Lieferanten informieren und diese Informationen unaufgefordert an ihre Kunden weite

Aushangpflichtige Gesetze 2011 für das Schwarze Brett

Aushangpflichtige Gesetze 2011 für das Schwarze Brett

Kissing, 9. März 2011 – Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss bestimmte Rechtsvorschriften in jeweils aktueller Fassung im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Ziel dieser Aushangpflicht ist, die Arbeitnehmer über die für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren. Missachtet ein Unternehmen diese Verpflichtung, drohen Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden von bis zu 2.500,- Euro. Der Fachverlag WEKA MEDIA hat nun ein neues Fachbuch m