Kluge Strategien für 2024

3 Tipps, wie Betriebe ihre Abgabenlast minimieren
3 Tipps, wie Betriebe ihre Abgabenlast minimieren
Gerade zum Jahresende hin freuen sich Beschäftigte über mehr Geld. Da werden die Versicherungsprämien für 2024 fällig und die Weihnachtsgeschenke für die Lieben stehen an. Aufgrund der inflationsbedingt gestiegenen Preise muss dieses Jahr besonders tief in die Tasche gegriffen werden. Da sind jegliche Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber willkommen. Neben dem klassischen Weihnachtsgeld bietet die Inflationsausgleichsprämie laut Lohnsteuerhilfe Bayern groß
Essen – Bezüglich der Inflationsausgleichsprämie hat Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, noch zwei interessante Hinweise, die sich aus den bisherigen Veröffentlichungen ergeben.
1. Auch Minijobber können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinn
Bis zu 300 Euro netto pro Quartal als Entlastung in der Energiekrise erhalten die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirma PATHOS Personalmanagement aus Dortmund im Jahr 2023 als Inflationsausgleichsprämie.
Essen – Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. "Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien", gibt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert,
Am 25.Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger das Gesetz zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Rückwirkend zum 01.Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitsnehmern eine Inflationsausgleichsprämie, bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren. Diese echte Steuerbefreiung ist jedoch an einigen Voraussetzungen gebunden, welche zu teuren Fallen bei künftigen Prüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträgern w