Am 27.06.2014 urteilte das LG Stuttgart über die negative Feststellungsklage eines Rechtsanwalts. Dieser wollte sich gegen die Abmahnung eines Kollegen wehren. Diese Abmahnung beanstandete unter anderem das Fehlen eines Impressums auf der Profilseite des klagenden Rechtsanwalts in dem geschäftlichen Netzwerk XING. Das LG Stuttgart (Az.: 11 O 51/14) wies die Klage ab und verschärft somit die Anforderungen, welche die Impressumspflicht an die Betreiber von Webseiten und Seiten auf s
Durch eine legale Auslandsadresse über eine Agentur kann man sich wirkungsvoll vor der Abmahnflut in Deutschland schützen. Auch die Privatsphäre ist so zusätzlich geschützt.
Noch bis vor einem Jahr konnte mit dem Begriff "twitter" kaum jemand etwas anfangen.
Heute nutzen sogar Prominente und Politiker twitter zur Selbstdarstellung und Selbstvermarktung.