Schutz vor Abmahnungen im Internet

Durch eine legale Auslandsadresse über eine Agentur kann man sich wirkungsvoll vor der Abmahnflut in Deutschland schützen. Auch die Privatsphäre ist so zusätzlich geschützt.

Leitfaden für „Rechtssichere Internetseiten“

Leitfaden für  „Rechtssichere Internetseiten“

Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten" veröffentlicht (Stand Mai 2013). Der Leitfaden umfasst 28 Seiten und kann bei allen IHK"s bestellt werden. Er kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Internet abgerufen werden. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt "eBusiness-Lotse Saar", das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fac

Neue Abmahnwelle droht: Impressumspflicht besteht auch in sozialen Netzwerken

Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).