Gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software-Produktschlüssel?
Entscheidung des Landgerichts Berlin
Im Immaterialgüterrecht gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass der Inhaber eines Schutzrechts (z.B. Patent, Marke oder Urheberrecht) sich auf dieses Schutzrecht für das konkrete Produkt (z.B. eine Software) nicht mehr berufen kann, sobald das Produkt mit der Zustimmung des Herstellers erstmalig in den Verkehr gebracht worden ist. Dies bedeutet, dass der Urheber eines Werks (z.B. einer CD) nicht mehr bestimmen kann, welch