Mit Stolz blickt Günter Nikles, Geschäftsführer der abresa GmbH, Schwalbach, auf die Entwicklung des anspruchsvollen SAP HCM Dienstleister der letzten Jahre zurück. Nikles und seiner erfahrenen Mannschaft ist es 2017 erneut gelungen, sowohl den Umsatz als auch den Ertrag gegenüber dem Vorjahr deutlich zu steigern. „Wir können jeweils eine Steigerung von 15 % gegenüber 2016 […]
Leonberg, Februar 2015 – Bei Auslandsreisen gelten steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Für 2015 wurden die geltenden Auslandsreisepauschalen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Arbeitgeber können demnach Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der länderspezifischen Pauschbeträge steuerfrei erstatten.
Ein Minijob endet, wenn das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die 450-Euro-Grenze im Monat übersteigt. Soll der Minijob erhalten bleiben, kann man neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung in Erwägung ziehen.
Leonberg, Juli 2014 – Gerade jetzt zu Beginn der Ferienzeit sind Minijobs zur Aufbesserung des Taschengelds bei Schülern und Studenten sehr beliebt. In der Regel erfolgt für diese Gruppe der Minijobber ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht, da die Altersvorsorge zu diesem Zeitpunkt nicht von Relevanz ist. Für Arbeitgeber gibt es ein paar Punkte, die es zu beachten gilt.
Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) veröffentlichte Anfang 2014 ergänzende Informationen zur Anpassung ihrer Befreiungspraxis an die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).
Besteht kein Verbot für die private Nutzung eines Firmenwagens, führt dies zu einem geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof bestätigte seine Rechtsprechung aus 2013 erneut mit seinem Urteil aus 2014.
Nach Eintritt in Rente oder Ruhestand steht für die meisten Rentner die Frage im Raum, noch erwerbstätig sein zu wollen oder nicht. Oft herrscht unter den Arbeitswilligen Unsicherheit darüber, wie viel man eigentlich dazuverdienen darf.
Die APM Holding AG Leonberg informiert: Gemäß einer Vorschrift aus dem Jahr 1988 zahlten Arbeitgeber Beitragszuschüsse auch für freiwillig GKV-versicherte Angehörige. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts kippt diese Regelung, seit Anfang des Jahres sollen Arbeitgeber nun nach neuer Rechtsprechung verfahren.