Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Überschreitung der 450-Euro-Grenze
Ein Minijob endet, wenn das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die 450-Euro-Grenze im Monat übersteigt. Soll der Minijob erhalten bleiben, kann man neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung in Erwägung ziehen.