Vertretung von Apothekern

Darf sich ein Apothekern durch einen Freien Mitarbeiter auf der Basis eines Honorarvertrages vertreten lassen? Einige Kammern verbieten ihren Mitgliedern diese Praxis, ohne das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Darf sich ein Apothekern durch einen Freien Mitarbeiter auf der Basis eines Honorarvertrages vertreten lassen? Einige Kammern verbieten ihren Mitgliedern diese Praxis, ohne das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Oder kann sie auch von Freien Mitarbeitern auf der Basis eines Honorarvertrages geleistet werden? Welche Nachteile sind im Falle einer Vertretung durch Freie Mitarbeiter denkbar?
Einige Kammern verbieten ihren Mitgliedern diese Praxis, ohne das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.