Die immobilienbasierte Fondspolice robustus privileg ist erstmals als Netto-Police und somit für Honorarberater zugänglich – Grund genug, das neue Konzept auf der diesjährigen Roadshow vorzustellen.
Auf vier Veranstaltungen wird Wolfgang Laufer, Geschäftsführer der robustus GmbH, das Unternehmen und das Konzept hinter robustus privileg vorstellen. robustus privileg ist im deutschen, österreichischen und französischen Markt die erste fondsgebundene und immobili
Mit einem persönlichen Vermögensaufbau, zum Beispiel mit einem Strategiedepot, unterstützen Vorsorgesparer ihre Altersvorsorge. Ein EBook unterstützt die Leser mit Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten
Als erste Plattform für die Honorarberatung in Finanzen bietet die con.fee AG ihren Partnern die Möglichkeit, die Beratung ihrer Mandanten nach dem Regelwerk von DEFINO Deutsche Finanz Norm durchzuführen. Dazu steht den Beratern eine zertifizierte Beratungssoftware zur Verfügung. Darüber haben con.fee und die Gesellschaft für Finanznorm einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Das Thema Honorarberatung wird von Politikern und Verbraucherschützern massiv gefördert. Die Immobilienpolice robustus privileg glänzt seit Markteintritt durch maximale Transparenz und optimale Kosteneffizienz. Einen speziellen Tarif für die Honorarberatung zu entwickeln, war daher der nächste logische Schritt. Ab sofort können auch Honorarberater ihren Kunden wieder eine sichere, rentable und flexible fondsgebundene Lebensversicherung anbieten: robustus privileg.
München, 5. Februar 2013 – Das vom Bundeskabinett am 19.12.2012 verabschiedete Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") wird nach Ansicht von Dr. Gunter Reiff, Rechtsanwalt und Partner der Münchener RP Asset Finance Treuhand, die Honorarberatung nicht aus ihrem Nischendasein bringen. Derzeit stehen nach Schätzungen der Bundesregierung den rund 300.000 Provisionsberatern nur etwa 1.500 Hon
Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bund
Wie ein Gutachten des Finanzwissenschaftlers Andreas Oehler ergab, gehen den Deutschen bei der Altersvorsorge jährlich rund 50 Milliarden Euro verloren. Die Lösung heißt Honorarberatung.
Berlin, 15. November 2012. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. November 2012 einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatungüber Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung startete das BMF zugleich die Verbändebeteiligung zu dem geplanten Gesetz, an der auch die BundesInitiative der Honorarberater beteiligt ist.