Experte Michael Oehme: Bundestag beschließt Honoraranlageberatungsgesetz – mit weitreichenden Folgen

St. Gallen, 05.06.2013 Der Bundestag hat am 25. April den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente angenommen. Damit wird die Honorarberatung in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Durch die Einführung der geschützten Bezeichnung des Honorar-Anlageberaters im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie des Honorar-Finanzanlagenberaters in der Gewerbeordnung wird für die Kunden zukünftig transparen