Griff an die Hoden führt zu fristloser Kündigung
Worum ging es in diesem Arbeitsrecht-Fall? Ein Leiharbeiter beschwerte sich bei seinem Chef darüber, dass ein fest angestellter Kollege ihm grob von hinten an die Hoden gegriffen habe und dies mit der Äußerung „Du hast aber dicke Eier“, kommentierte. Nach Angaben des Leiharbeiters war der Griff des Kollegen so schmerzhaft, dass er sich vorsorglich in […]