Die verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben der HOAI entfallen ab Januar 2021. Architekten und Ingenieure behalten aber die Grundlagen für Honorarabrechnungen als verlässlichen Orientierungsrahmen.
Grundlage des Seminars zum neuen Vergaberecht ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.04.2015 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“.
Dieser Gesetzentwurf basiert auf den neuen EU-Richtlinien. Diese sind u.a. mit der Zielsetzung in Kraft getreten, Vergabeverfahren effizienter und flexibler zu gestalten sowie kleinen und mittelgroßen Unter
Beschaffung freiberuflicher Leistungen, insbesondere von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)