Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des
Am 10.02.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das der Bundestag bereits am 16.12.2022 beschlossen hatte, dient der Umsetzung der EU-Whistlebower-Richtlinie. Diese hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein Whistleblower System einrichten und betreiben müssen, über das sich Hi
Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich d