Hinweisgeberschutzgesetz
Anhörung zum aufgesplitteten Gesetzentwurf
Anhörung zum aufgesplitteten Gesetzentwurf
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hätte schon finalisiert werden und in Kraft treten können. Doch bei einer Beratung war die deutsche Whistleblower-Richtlinie am 10. Februar beim Bundesrat durchgefallen. Nun starten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP erneut den Versuch einer Einigung. Am Montag, 27. März 2023 widmet sich der Rechtsausschuss dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Unterschiede zum vorherigen Gesetzesentwurf
Die Koalitionsfraktionen haben den
Am 10.02.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das der Bundestag bereits am 16.12.2022 beschlossen hatte, dient der Umsetzung der EU-Whistlebower-Richtlinie. Diese hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein Whistleblower System einrichten und betreiben müssen, über das sich Hi
Bayern lehnt das Hinweisgeberschutzgesetz in dieser Form ab.
Aktuell berät sich der Deutsche Bundestag über einen Gesetzesentwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Grundlage dafür ist die Whistleblower-Richtlinie der EU, die eigentlich schon im Dezember 2021 in deutsches Recht hätte umgewandelt werden müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Whistleblower und soll Hinweisgeber künftig besser vor negativen Konsequenzen ihrer Meldung wi
Der Entwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, Whistleblower künftig noch besser vor Kündigung und Mobbing zu schützen. Hierfür sollen Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag wird im ersten Quartal 2023 gerechnet. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind und wie sich diese auf das HinSchG bereits jetzt vorbereiten können, erfahren Sie in di
Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich d
Im April 2022 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vorgelegt. Das HinSchG wird voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie das HinSchG dem Schutz von Whistleblowern dient und welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber hat, wird auf den diesjährigen Hamburger Betriebsratstagen, am Dienstag, den 29. November 2022, 14 – 17 Uhr,
Firmen können Dritte mit interner Meldestelle für Hinweisgeber beauftragen und Führungskräfte zum Thema Whistleblowing sensibilisieren
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz von Hinweisgebern verbessert werden. Das Gesetz schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen, wenn sie Missstände melden.