Unternehmen aufgepasst – Hinweisgeberschutzgesetz muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden

Unternehmen aufgepasst – Hinweisgeberschutzgesetz muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ebenfalls entsprechende Hinweisgebersystem

Der Countdown läuft – Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen jetzt umsetzen

Der Countdown läuft – Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen jetzt umsetzen

Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Für Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden besteht die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle aus t

Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei gesetzeskonformer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei gesetzeskonformer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des

Hinweisgeberschutzgesetz: Keine Zustimmung im Bundesrat, was nun?

Hinweisgeberschutzgesetz: Keine Zustimmung im Bundesrat, was nun?

Am 10.02.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das der Bundestag bereits am 16.12.2022 beschlossen hatte, dient der Umsetzung der EU-Whistlebower-Richtlinie. Diese hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein Whistleblower System einrichten und betreiben müssen, über das sich Hi

Interview zum Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Hinweisgeber Meldestelle schützt vor Finanz- und Reputationsschäden

Interview zum Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Hinweisgeber Meldestelle schützt vor Finanz- und Reputationsschäden

Der Entwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, Whistleblower künftig noch besser vor Kündigung und Mobbing zu schützen. Hierfür sollen Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag wird im ersten Quartal 2023 gerechnet. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind und wie sich diese auf das HinSchG bereits jetzt vorbereiten können, erfahren Sie in di

Organisation und Aufgaben einer Meldestelle für Hinweisgeber: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Organisation und Aufgaben einer Meldestelle für Hinweisgeber: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich d

Hinweisgeberschutzgesetz: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber?

Hinweisgeberschutzgesetz: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber?

Im April 2022 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vorgelegt. Das HinSchG wird voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie das HinSchG dem Schutz von Whistleblowern dient und welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber hat, wird auf den diesjährigen Hamburger Betriebsratstagen, am Dienstag, den 29. November 2022, 14 – 17 Uhr,