Für viele Arbeitnehmer ist ein Dienstwagen immer noch ein großes Privileg und wird als Statussymbol empfunden. In Deutschland ist der Firmenwagen weit verbreitet: Außendienstmitarbeiter sowie Angestellte des mittleren und oberen Managements besitzen meistens einen. Was häufig als Bonus und Vertrauensbeweis des Arbeitgebers empfunden wird, muss für den Mitarbeiter nicht immer von Vorteil sein. Die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum informiert, für wen sich da
Seit Beginn des Jahres ist eine reformierte Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten. Medizinisch nicht notwendige Maßnahmen müssen nun in einem Heil- und Kostenplan schriftlich festgehalten werden. Die Steuerkanzlei Marseille aus Bochum rät hier zu einer besonderen Sorgfalt und informiert über die neue Gebührenordnung.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich mit einer Praxis niederzulassen, der hat einen langen Weg vor sich. Von der Idee bis zur Praxiseröffnung gilt es vieles zu regeln und auch Kosten entstehen, die noch keinem Gewinn gegenüberstehen. Zahlreiche Kosten, die im Vorfeld entstehen und in plausiblem Zusammenhang mit der geplanten Existenzgründung stehen, können als sogenannte "vorweggenommene Betriebsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden. Um welche Ausgaben e
Ärzte sind in ihren Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dies betrifft medizinische Heilbehandlungen, denn diese sind steuerfrei, wenn sie dazu dienen, die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder wieder herzustellen. Leistungen, bei denen dieser Gedanke nicht im Vordergrund steht, sind umsatzsteuerpflichtig. Welche das sind, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.
Für kleinere Unternehmen bedeutet die Buchführungspflicht einen erheblichen Zusatzaufwand, der sie Zeit und Geld kostet. Um hier keine unangemessenen Belastungen hervorzurufen, nimmt der deutsche Gesetzgeber insbesondere Kleinunternehmer und Freiberufler von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung aus. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille informiert darüber, wen die deutschen Gesetze zur Buchführung verpflichten.
Am 18.07.2011 gaben die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales das Ende des ELENA-Verfahrens bekannt. Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass sich diese Einstellung nicht auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auswirkt. Worauf der Unterschied zwischen ELENA und ELStAM beruht, schildert die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille.
Die ärztliche Tätigkeit wird im deutschen Steuerrecht zu den freien Berufen gezählt. Neben einer Befreiung von der Umsatzsteuer und erleichterter Buchführung bedeutet dies vor allem, dass eine klassische Arztpraxis keine Gewerbesteuern zu entrichten hat.
Ärzte streben danach, dem gesundheitlichen Wohl ihrer Patienten zu dienen. Gründen oder übernehmen sie im Verlauf ihres Berufslebens eine Praxis, werden sie neben ihrer ärztlichen Tätigkeit zugleich zum selbstständigen Unternehmer und müssen dementsprechend wirtschaftlich agieren.
Das deutsche Steuersystem wird oft mit einem undurchdringlichen Dschungel verglichen. Ihre steuerlichen Anliegen effektiv umzusetzen, ist daher für die meisten Heilberufler und kleineren Unternehmen ausgesprochen schwer, sofern sie sich nicht der Unterstützung eines zuverlässigen und fachkompetenten Steuerprofis versichern.