Haftung der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl (AG Pankow-Weißensee, Az. 4 C 21/13)

München, den 3. Dezember 2014: Das Amtsgericht Pankow-Weißensee hat mit Datum vom 23 September 2013 festgestellt, dass ein den Versicherungsfall auslösender Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn keine Einbruchspuren zu erkennen sind. Ausgangslage des Verfahrens war die Klage eines Versicherungsnehmers, der bei der Versicherungsgesellschaft eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte. Sein Fahrrad stellte er in dem hauseigenen Keller ab und verschloss diesen mit einem Zahle