Informationspflicht bezüglich gesundheitsgefährdender Stoffe
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat aktuell entschieden, dass: Behörden Auskunft über problematische, aber nicht gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten geben dürfen.