juravendis Rechtsanwälte ++ BVerfG erlaubt Bezeichnung „Gen-Milch“

Münchener Rechtsanwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte zum Beschluss des BVerfG zur Erlaubnis des Begriffs "Gen-Milch".
Münchener Rechtsanwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte zum Beschluss des BVerfG zur Erlaubnis des Begriffs "Gen-Milch".
Im Urteil vom 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel verfassungsgemäß ist und nach wie vor seine Berechtigung hat.
Wer von höchstrichterlichen Entscheidungen Rechtssicherheit erwartet, der hatte bislang mit Justiz und Juristen wahrscheinlich eher selten zu tun. Ein schönes Beispiel für Urteile, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten, ist die heutige Entscheidung des BGH zur (Un-)Zulässigkeit von Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in mehreren mit Spannung erwarteten Urteilen Bonus-Systeme bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weitgehend für unzulässig erklärt.
Urteil des BGH zur korrekten Bezeichnung von Lebensmitteln mit pharmakologischer Wirkung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 VIG nicht hinsichtlich solcher Produkte bestehen kann, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind, wie dies etwa bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln, bei irreführender Verkehrsbezeichnung, bei zu hoher Keimzahl, oder Kennzeichnungsmängeln der Fall ist.
LFGB-Änderungsgesetz: Sollen Nahrungsergänzungsmittel & Co. vom Markt gefegt werden?
Der Parallelimport von Medizinprodukten gehört in Zeiten globalisierter Märkte zum Geschäftsalltag, hält aber manchen rechtlichen Stolperstein bereit. Streitträchtig ist dabei vor allem die Konstellation, dass ein Medizinprodukt ohne oder gegen den Willen des Herstellers für den deutschen Markt importiert wird. Aber auch bei einvernehmlichem Zusammenwirken von deutschem Importeur und ausländischem Hersteller können sich juristische Fallstricke auftun, mit
Anbieter von als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel aufgemachten Produkten mit Ginkgo stehen vor schwierigen Zeiten. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Hamburg haben zwei Ginkgo-Produkte nicht als Lebensmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft, die mangels Zulassung nicht vertrieben werden dürfen.
Futtermittel zwischen nationalen Rechtsvorschriften und europäischer Gesetzgebung