GmbH: Geschäftsführer, Handelsregister, Gründerhaftung (Folge 6)

1. Geschäftsführer
Bereits im Gründungsstadium benötigt die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, die im Gesellschaftsvertrag oder durch späteren Beschluss der Gesellschafter bestellt werden. Die Geschäftsführer nehmen die Kapitaleinzahlungen und Sacheinlagen entgegen und melden die Gesellschaft zum Handelsregister an. Sie können, müssen aber nicht Gesellschafter sein – Drittorganschaft.

Die Wahl der Rechtsform einer Handelsgesellschaft: Grundsätze

Für privatrechtliche Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke stehen mehr als ein Dutzend verschiedener Rechtsformen zur Verfügung, erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand und Inhaber der Hi-Tech Media AG (hi-tech-media.de) . Diese Gesellschaften haben unterschiedliche rechtliche Merkmale, die bei den einzelnen Typen in verschiedenartiger Kombination auftreten. Nimmt man die Möglichkeit zu gesellschaftsvertraglicher Ergänzun