Viele Vereine erhalten Sachspenden – die neben einem ideellen oder praktischen Wert durchaus einen beträchtlichen Geldwert haben können. Möchte der Spender eine Spendenbescheinigung, muss die gemeinnützige Einrichtung steuerrechtlich rund um die Sachspende, und zwar unabhängig vom konkreten Wert, eine ganze Reihe von Details zu beachten. Es lohnt sich daher, so der Steuerberater Armin Hampel, als gemeinnützige Einrichtung bzw. Verein ggf. frühzeitig den Steuerb
Wer von der Marge, die E-Commerce ermöglicht, profitieren will, muss den Internethandel medienbruchfrei und automatisiert in seine digitale Finanzbuchhaltung integrieren, empfiehlt Steuerberater Armin Hampel, Partner von Hampel + Marka Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Schongau und Lechbruck in Oberbayern (http://www.hm-steuer.de).
Gemeinnützige Vereine sollten Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge richtig handhaben, um das beste daraus zu machen: die wichtigsten Informationen von Hampel + Marka, Steuerberatung mit Sitz in Lechbruck und Schongau.
Was Vereine für die steuerliche Anerkennung von Aufwandsspenden beachten müssen, ist eine komplexe Materie. Das gesamte Vereinssteuerrecht ist nicht einfach, weiß die Kanzlei Hampel + Marka Steuerberatungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Schongau und Lechbruck.