Sturz im Kaufhaus – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Sturz im Kaufhaus – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Des Öfteren ist es schon vorgekommen, dass Personen in einem Geschäft gestürzt sind und sich einen Knochenbruch oder sich anderweitige Verletzungen zugezogen haben. Ungeachtet des Umstandes, ob und wie rasch die Verletzungen heilen, stellt sich auch die Frage, ob ein Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Inhaber des Geschäfts geltend gemacht werden kann. Diese Frage beantwortet nun das Oberlandesgericht Hamm mit seinem Urteil vom 15.03.2013 (9 U 187/12). Sollte

Fondax Anleger suchen Hilfe

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Entwicklung und Darstellung der Zusammenhänge der"Fondax-Gruppe"Aktona/Fondax Beteiligungsgesellschaften – Starker Anlegerschutz beginnt mit Aufklärung – Interview mit Rechtsanwalt Hentze, Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte aus Berlin