Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit

Wandersagen sind weitverbreitet und meistens genauso hartnäckig, so auch diese: Wer selbst kündigt, hat kein Anspruch auf den Gründungszuschuss, auch deshalb, weil eine Eigenkündigung i.d.R. eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nach sich zieht und dies häufig mit dem Zeitpunkt der Existenzgründung kollidiert.