Die Existenzgründerhilfe beteiligt sich an der Gründerwoche Deutschland 2012. Vom 12. bis 18. November haben Gründungsinteressierte die Gelegenheit sich kostenfrei beim Tag der offenen Tür über die unternehmerische Selbständigkeit zu informieren.
Gut oder nicht gut?
Diese Frage stellen sich in diesen Tagen nicht nur viele Selbstständige, sondern auch diejenigen, die für die Versorgung unserer Gesellschaft im Alter gerade stehen müssen – letztendlich wir alle.
Ende April hat die Dagmar Schulz, Inhaberin von 1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung aus Düsseldorf, eine Petition beim Bundestag eingereicht.
Der Weg in die eigene Selbstständigkeit ist stets mit einer großen Portion Mut und Risikobereitschaft verbunden.
Im Dezember 2011 wurde das Förderinstrument „Gründungszuschuss“ für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht nur drastisch gekürzt, sondern gleichzeitig auch von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung, über deren Erhalt die jeweilige Arbeitsagentur entscheidet, umgewandelt.
Somit erhalten nur noch rd. 20% der gründungswilligen den Gründungszuschuss für 6 Monate um in den ersten schwierigen Monaten die Liquidität für den Lebensunter
Ab 2012 entfällt der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss und wird zu einer „Kann-Leistung“ der Agentur für Arbeit. Faktisch wird die Gewährung der Zuschüsse somit zu einer Ermessenangelegenheit der Agentur für Arbeit.
Der Düsseldorfer Existenzgründungsberater Dr. Gregor Treptow (onbinel GbR) veranschaulicht, welche Auswirkungen die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 2012 Existenzgründer tatsächlich zu erwarten haben.
Hamburg, 16.01.2012: Eine gute Geschäftsidee ist die Grundlage jeder Existenzgründung. Aber auch das Drumherum muss stimmen: Tragfähige Vertriebskonzepte und belastbare Finanzierungen müssen geschaffen werden, die erforderliche Infrastruktur und eine ordnungsgemäße Buchhaltung müssen sichergestellt und rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Erst auf dieser Grundlage kann eine gute Geschäftsidee auch verwirklicht werden.
ERFURT – Seit dem 17. Mai 2011 gibt es verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder (Verwendungsnachweis) hat sich vereinfacht und die Zahlungsmodalitäten haben sich verbessert.
Die Existenzgründerhilfe plant ab 22. März im Gründungszentrum der Existenzgründerhilfe in der Kreuzstraße 12 in 04103 Leipzig ein Seminar für Existenzgründer durchzuführen. Die Eigenbeteiligung beträgt nur 40,00 EUR pro Teilnehmer.