Bundesgerichtshof zur Haftung bei Vorratsgesellschaften

Die Rechtsprechung zu Vorratsgesellschaften wurde nach Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG durch zwei Bundesgerichtshofs-Urteile aus den letzten zwei Jahren bestätigt. Im Vordergrund stehen dabei immer wieder Haftungsfragen beim Erwerb und bei der Übernahme von Vorratsgesellschaften und dem erforderlichen Kapitalnachweis.