Finanzanlagenvermittlergesetz seit 01.06.2012 in Kraft

Finanzanlagenvermittlergesetz seit 01.06.2012 in Kraft

Seit dem 01.06.2012 ist das sogenannte"Graumarktgesetz", welches den langen Titel Finanzanlagenvermittlergesetzt trägt, in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sollen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen von sogenannten"Graumarktprodukten"erheblich gestärkt werden. Die Auswirkungen des Gesetzes lassen jedoch noch Fragen für den Verbraucher offen.

Windige Initiatoren und das Thema Beraterhaftung

Nicht nur der Initiator haftet, wenn ein Produkt nicht funktioniert. Heute wird auch verstärkt der Berater in Haftung genommen, dies vor allem von Rechtsanwälten die auf diese Art und Weise versuchen Mandate zu bekommen, denn auch ein Anwalt muss leben. Woher sein Geld bekommt ist ihm letztlich „wurscht“. Viele Kanzleien sind teilweise richtige Rechtsanwaltsfabriken die auf solche Mandate, aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens, angewiesen sind.