„P-Konto“- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen – Zwangsvollstreckungsrecht Dresden

Bei bestehender Lohnpfändung und stark schwankendem Einkommen kann Vollstreckungsgericht unbeziffert"die Lohnzahlungen des Arbeitgebers X"vor Kontenpfändung schützen – Zwangsvollstreckungsrecht Dresden