Wer ist Inhaber eines Designs? – Zur Beweislast beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Wer ist Inhaber des Designs? Diese Frage ist oftmals problematisch, wenn es um die Rechte an einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster geht. Wen hierbei die Darlegungs- und Beweislast trifft, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 13.12.2012, Az: I ZR 23/12, beantwortet.