Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Vermieter im Gewerberaummietrecht. Ein Betrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06).
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist.