Mini-Finder Paragraphen

Nicht für jede zahnmedizinische Behandlung oder moderne Therapieform gibt es eine passende Gebührennummer in GOZ, GOÄ oder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um Honorarverluste und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, muss der Zahnarzt folglich bei der Honorarvereinbarung die erforderlichen Paragraphen aus GOZ, GOÄ und SGB V berücksichtigen.
Dafür hat Spitta ein neues, übersichtliches Handbuch entwickelt.