Widerrufswelle bei Kapitalanlagen droht

Der BGH in einer Entscheidung vom 18.03.2014 ? II ZR 109/13 ? festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben.
Der BGH in einer Entscheidung vom 18.03.2014 ? II ZR 109/13 ? festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben.