Das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013 hat zu einigen Änderungen im Designrecht geführt, die am 1.1.2014 in dem nunmehr lautenden „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“ (kurz: Designgesetz oder DesignG) in Kraft getreten sind.
Düsseldorf, 18. Dezember 2013 – Das am 1. Januar 2014 in Kraft tretende „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“ (Designgesetz) wird Rechtssuchenden den Angriff von Designrechten Dritter erheblich erleichtern und damit den unternehmerischen Gestaltungsspielraum vergrößern. Darauf weist die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack hin. Das Designgesetz ersetzt zum Jahreswechsel das bisherige Geschmacksmustergesetz. Es bringt im Wesentlic
Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß.