Nächstes erfolgreiches Urteil auf Zahlung gegen die BAC Berlin Atlantic Capital – Vereitelung der Durchsetzung von Ansprüchen von BAC-Anlegern und Vertrieben durch Umstrukturierung zu befürchten

Das Landgericht Berlin hat zugunsten von Oliver Schulz ein Urteil auf Zahlung und Herausgabe von Dokumenten erlassen, das Schulz die Vollstreckung dieser Ansprüche gegen die ehemalige BAC Berlin Atlantic Capital GmbH, die heutige Gomola e. K., ermöglicht. Zuvor hatten das Landgericht und das Kammergericht bereits in einer von Schulz gegen die ehemalige BAC eingereichten Urkundenklage insgesamt zwei Mal zugunsten von Schulz entschieden (Az.: 6 O 197/11).

"Mit dem neuen Urteil wird

BAC-Gründer verkürzen erneut die Tatsachen – Staatsanwaltschaft kann keine Aussage über Richtigkeit der Wertfeststellungen durch BAC-Gründer treffen

Entgegen der Behauptungen der Gründer der ehemaligen Berlin Atlantic Capital Gruppe (BAC), Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil, spricht die Staatsanwaltschaft Berlin die Herren nicht von jedem Vorwurf der Untreue frei. Tatsächlich stellt die Staatsanwaltschaft vielmehr fest, dass es Fonds-zu-Fonds-Transaktionen bei den LifeTrust-Fonds gab. Zudem sei der Staatsanwaltschaft eine Aussage über die Richtigkeit der für die einzelnen Policen festgestellten Werte

fairvesta platziert 177 Mio. Euro privates Eigenkapital in 2013

Das Tübinger Emissionshaus fairvesta konnte auch im vergangenen Jahr seine Platzierungszahlen steigern. Im Geschäftsjahr 2013 konnten insgesamt 177 Mio. Euro privates Eigenkapital platziert werden. Trotz der Neuregulierung des Marktes für Geschlossene Fonds sowie der geänderten Rahmenbedingungen der Finanzberatung stieg der Umsatz von fairvesta im Vergleich zum Vorjahr.

Der Markt für Geschlossene Fonds ist stark im Wandel. Durch die Einführung des Kapitalanlagegese

Gomopa springt wieder einmal für Beiten, Weil & Co. in die Bresche und versucht, von der Trilogie des Versagens der BAC-Gründer abzulenken

Wie die "Presseanfrage" von Gomopa schon erwarten ließ, wurde nun ein neuer Schmutzartikel veröffentlicht, der in gewohnter Weise von den Verfehlungen und dem Missmanagement der Herren Stefan Beiten, Nikolaus Weil, Franz-Philippe Przybyl sowie ihrer mutmaßlichen Marionette Stephan Brückl abzulenken versucht.

Dabei reiht sich der Gomopa-Artikel ein in die neue derzeit gegen mich laufende Angriffswelle. Der Blog oliverschulz.com zur Aufklärung der Hintergr&uu

Rechtsanwälte Gröpper und Köpke erhalten einstweilige Verfügung in Sachen fairvesta

Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte "Anlegerschutzanwälte" vor. Nun erwirkte die fairvesta erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper und Köpke. Diese wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist rechtswirksam. Nachdem Gerichte bereits die Kanzleien Nieding + Barth und die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwalts

fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung

Der Betreiber der Anlegerschutzplattform fachanwalt-hotline.eu BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. muss wegen rechtsverletzender Werbung eine Ordnungsstrafe an die Staatskasse zahlen.

Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage "Betroffene

Stellungnahme der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum zu den aktuellen Medienberichten über die Fairvesta-Gruppe

Am 15. Oktober 2011 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit der Überschrift "Beim Fondsanbieter Fairvesta sieht es düster aus" über die Fairvesta-Gruppe.

Die Fairvesta-Gruppe hat in einer eigenen Stellungnahme (http://fairvesta.de/aktuelles-detail/Stellungnahme-unseres-Unternehmens-zum-Artikel-der-WirtschaftsWoche) bereits detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte in dem fraglichen Artikel aufgegriffen und widerlegen können.

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