fairvesta Anleger erhalten Auszahlungen

Zum 30. Juni eines jeden Jahres erhalten Anleger der fairvesta Beteiligungsgesellschaften die jährlichen Renditeauszahlungen aus ihren Beteiligungen sowie – bei Erreichen der Mindestlaufzeit – die vertragsgemäße Auszahlung ihrer Beteiligung. Die Auszahlungshöhe variiert dabei je nach Fonds und Laufzeit der Beteiligung. So auch 2014 – hier exemplarisch einige Beispiele:

Ein Einmalanleger des Fonds fairvesta I, der am 12.02.2003 beigetreten ist und 10.000 Euro zzgl. fünf

BGH vereinfacht Ausstieg bei Geschlossenen Fonds

Mit Urteil vom 18.03.2014 (AZ.: II ZR 109/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fondsanbieter sich dann nicht auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV verlassen können, wenn sie diese einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterziehen. Auch wenn die Musterbelehrung durch Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen abgeändert wird entfällt die Schutzwirkung, ein Widerruf ist dann auch noch nach vielen Jahren möglich.

fairvesta WirtschaftsWoche: Rendite – eine Standortfrage

Der Immobilienmarkt Deutschland bietet noch attraktive Chancen. Das geht aus einem aktuellen Beitrag vom 04.04.2014 aus der WirtschaftsWoche hervor. Jasmin Knoll, Leiterin des Immobilien-An- und verkaufs von fairvesta, berichtet über die Vorzüge von Immobilien in B- oder C- Lagen.

Besonders in den Metropolregionen sind die Märkte leergefegt. Dennoch richtet sich das erste Augenmerk vieler Investoren häufig zuerst auf Anlagen in A-Städten. Für hierauf spezialisierte