Bei der Wahrheit bleiben

ARAG Experten informierenüber die eidesstattliche Versicherung
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Vertragliche Streitigkeiten – etwa im Kaufrecht oder im Werkvertragsrecht – entzünden sich häufig an der Frage eines Mangels: Weist der Kaufgegenstand tatsächlich die vereinbarte Beschaffenheit („Sollbeschaffenheit“) auf oder weicht er hiervon negativ ab? Nur mit einer mangelfreien Ware kann der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllen. Im Werkvertragsrecht ist der Besteller nur zur Abnahme verpflichtet, wenn das […]
Petition im Deutschen Bundestag "Befangenheit und Rechtsbeugung" bei Gerichten und Staatsanwaltschaften