Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland

Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über […]