EuGH gewährt das „Recht auf Vergessen“ gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber

Am 13. Mai 2014 erging vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein spektakuläres Urteil. Der EuGH (Az: C-131/12) entschied, dass Informationen über eine Person aus der Trefferliste von Google gestrichen werden müssen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn der Treffer in der Suchmaschine auf eine rechtmäßige Veröffentlichung verweist.
Dem einzelnen Menschen steht somit das Recht zu, von Suchmaschinen vergessen zu werden.