Weihnachtslieder ohne Gemagebühren

Richtig teuer können die Gemagebühren für die musikalische Darbietung auf Weihnachtsmärkten und Beschallungen von Handel und Gewerbe werden. Der Bundesgerichtshof hatte Ende Oktober 2011 entschieden, dass die Gema bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen darf. Dadurch bleibt es auf vielen Festen und in Geschäften still. Das muß nic