Eintragungspflicht im Transparenzregister : Schutz vor Bußgeldern notwendig!

Eintragungspflicht im Transparenzregister : Schutz vor Bußgeldern notwendig!

Diese grundsätzliche Veröffentlichungspflicht entfällt nur dann, wenn sich die erforderlichen Angaben aus dem elektronischen Handelsregister ergeben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Geschäftsführer verpflichtet sind, die erforderlichen Angaben über die „wirtschaftlich Berechtigten“ der von ihnen vertretenen GmbH entweder – was wenig praktikabel ist – im elektronischen Transparenzregister zu veröffentlichen oder alternativ Gesellschafterlisten elektronisch beim Handelsregister […]