Geldwäsche und Betrug: Neufassung des§ 25c KWG zwingt Finanzinstitute zum Handeln
München, 22. März 2011 – Der Bundesrat hat am 8. März 2011 eine Erweiterung des § 25c KWG beschlossen und damit für Finanzinstitute die Vorgaben für das interne Risikomanagement sowie für Sicherungsmaßnahmen neu geregelt. Aus der Neufassung ergibt sich für Banken, Leasingunternehmen und Versicherungen konkret die Pflicht, risikoorientierte und transparente Präventionsmaßnahmen einzuführen, um Geldwäschevorfälle, Terrorismusf