Nun ist es Gesetz: Seit Anfang diesen Jahres ist die Gelangensbestätigung für Exporteure ins EU-Ausland Pflicht! Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen Deutsche Unternehmen von ihren Kunden eine Lieferbestätigung – die sog. Gelangensbestätigung – verlangen. Nur mit diesem Nachweisbeleg akzeptiert das Finanzamt die Steuerbefreiung von Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Heidelberg, den 23.01.2014 – Das Heidelberger Unternehmen tangro (www.tangro.de) hat mit tangro GLB eine Lösung auf den Markt gebracht, die Gelangensbestätigungen automatisiert in SAP erfasst. Der eingegangene Nachweis wird dem Warenausgang direkt zugeordnet, so dass sich der Status aller aktuellen Lieferungen ins EU-Ausland einfach verwalten lässt. Das Erfassen und Überwachen von Gelangensbestätigungen erfolgt mit tangro GLB effizient, rechtssicher und transparent.
(Bayreuth, 22.10.2013) Die Einführung der Gelangensbestätigung, sollte eine Vereinfachung der Nachweispflicht für Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft darstellen. Nachdem nun dieses Formular seit dem 1.10.2013 Pflicht für jeden Unternehmer ist, der Waren in europäisches Ausland transferiert, wirft dieses Formular mehr Fragen auf, als gelöst werden.
Einsatz in der Praxis
Laut § 6a UStG können Unternehmer Lieferungen an Unternehmer