Herausgabe von Gegenständen, deren Eigentumslage unklar ist
Der Betreiber eines Krematoriums kann von seinen Mitarbeitern die Herausgabe des aus der Asche Verstorbener gewonnenen Zahngoldes verlangen.
Der Betreiber eines Krematoriums kann von seinen Mitarbeitern die Herausgabe des aus der Asche Verstorbener gewonnenen Zahngoldes verlangen.