Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zu Gebrauchtsoftware

Am 30. September 2010 fand vor dem für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat des BGH die mündliche Verhandlung in einem Verfahren zu Gebrauchtsoftware statt (Az. I ZR 129/08). Der BGH hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 3. Februar 2011 anberaumt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ohne Zustimmung des Softwareherstellers zulässig ist. Ein