Aachen, 05.Dezember 2012.- Die Richter des EuGH haben mit Urteil vom 03.07.2012, AZ: C-128/11, entschieden, dass gebrauchte Softwarelizenzen grundsätzlich weiterveräußert werden dürfen und hierbei eine Verletzung der Urheberrechte nicht vorliegt. Das Urteil hat jedoch die Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Anwendbarkeit des Urteils auf andere Medien, wie etwa Spiele, betreffen.
Der EUGH entscheidet in einigen Monaten über einen wesentlichen strittigen Punkt bei der Übertragung von gebrauchten Volumenlizenzen auf Basis des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes.
Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur einen Anbieter von gebrauchten Volumenlizenzen, der durch Insolvenzen der Vorgängergesellschaften nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Mittelbar hat die Entscheidung jedoch wesentliche Auswirkungen auf den gesamten Markt für gebraucht