Wohngebäudeversicherung: Wenn der Winter seinen Einzug hält

Wohngebäudeversicherung: Wenn der Winter seinen Einzug hält

Damit ein Schaden durch Schnee, Eis, Sturm oder Frost auch im vollen Umfang von der Wohngebäudeversicherungübernommen wird, muss das Haus natürlich auch intakt sein. Bei gravierenden Vorschäden kann eine Schadenserweiterung begünstigt werden – das gefährdet den Schutz der Wohngebäudeversicherung.